AGB

Allg. Geschäftsbedingungen Pension Dreilinden Hannover GmbH



1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.


2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.


3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast den Preis für das Zimmer in Höhe von 100% zu erstatten, wenn eine Zahlung getätigt worden ist und wenn er auch keine Alternativmöglichkeit besorgen kann.


4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 10% des Übernachtungspreises. Aufwendungen sind z.B. Reservierungen, Koordination, Freimachung von Zimmern, Bereitstellung von weiteren Möbel und Einrichtungen falls erforderlich (nicht abschließend aufgezählt).


5. Kündigungsfristen des Mietvertrags: 3 Monate bis zum darauffolgende Monatsende


6. Sollte der Mieter sich nicht an den üblichen Gepflogenheiten (sehr laut sein, Möbel und andere Beschädigungen verursachen, unverhältnismäßige Verschmutzung, allgemeine dauernde Störung anderer Gäste, usw.) verhalten, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Woche zu kündigen.Ein Anspruch für eine Ersatzunterkunft oder etwaige Schadenersatzansprüche hat der Mieter hier nicht.


7. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.


8. Verpflegung ist nicht enthalten, bereitgestellte Küchen können benutzt werden. Ein Anspruch auf Funktionsfähigkeit seitens des Gastes besteht ausdrücklich nicht.


9. Waschmaschinen und/oder Trockner werden gestellt. Funktionsfähigkeit kann nach 1 Monat nicht gewährleistet werden.


10. Mobiliar befindet sich wie in der vor Ort Besichtigung festgestellt. In den Räumen stehen folgende Möbel: Bett inkl. Matratze, und Gardinen. Mobiliar welches durch unsachgemäße Benutzung beschädigt wird, ist vom Mieter in voller Höhe zu ersetzen. Gleiches gilt für Matratzen etc... Bei Fehlmengen ist der Vermieter berechtigt diese vom Mieter zu erstatten. Beim vollständigen Auszug ist der Vermieter berechtigt fehlende Gegenstände wie z.B. Matratzen beschädigte Möbel vom Mieter zu ersetzen bzw. diese Kosten.


11. Beschädigungen welcher Art auch immer. Insbesondere Beschädigungen an Möbeln, Wänden, Bädern, Einbauküchen, werden vom Mieter (Firma die gebucht hat) übernommen. Gerade die durch Rauchen verursachte Schäden (Gestank an Möbeln, Wänden, Gardinen etc.) werden pauschal immer in Höhe von 600 €/Zimmer + Umsatzsteuer veranschlagt.


12. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.